Kulturrecht & -beratung

Kunst macht viel Arbeit … nicht nur den Künstler*innen, sondern auch denjenigen, die Kulturbetriebe steuern und leiten.

Über ein Jahrzehnt war ich für renommierte Kulturbetriebe in NRW und dem Ruhrgebiet in unterschiedlichen Funktionen tätig, u.a. als Geschäftsführerin von PACT Zollverein und Justitiarin bei der Kultur Ruhr / Ruhrtriennale.
Kulturinstitutionen berate ich in rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Seit 2006 als Rechtsanwältin tätig, berate ich mittlerweile ausschließlich freiberuflich und kann so meine Erfahrung und Expertise vielen großartigen Akteuren zur Verfügung stellen.
Neben juristisch-betriebswirtschaftlicher Expertise und langjähriger Führungs- und Leitungserfahrung berate und coache ich Führungskräfte und Organisationen auch systemisch und lösungsorientiert.

Meine Themen- und Arbeitsschwerpunkte umfassen:

  • Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge / Künstlerverträge / Koproduktions- und Gastspielverträge / Sponsoringverträge etc.)
  • Rechtsberatung (Förderrecht, Vergaberecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Künstlersozialabgabe, GEMA etc.)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung (Finanzierungspläne, Projektkostensteuerung, Verwendungsnachweise)
  • Organisationsberatung (Coaching & Supervision)
  • (Inhouse-)Schulungen zu den genannten Rechtsthemen

VITA

Nach dem Studium (Jura / Wiwi) in Bochum arbeitete ich (Jg.1973) zunächst einige Jahre als wiss. Mitarbeiterin an der FernUni Hagen (Studiengang VINGS). Währenddessen absolvierte ich das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen.

Mit Zulassung zur Rechtsanwältin wechselte ich 2007 zur Kultur Ruhr GmbH, Trägerinstitution u.a. der Ruhrtriennale, und arbeitete im Vertragsmanagement und Controlling.

2012 übernahm ich die kaufmännische Geschäftsführung von PACT Zollverein, einer durch Stadt, das Land und den Bund geförderten Modellinstitution auf dem Gelände des UNESCO-Weltkulturerbe Zollverein mit den Arbeitsbereichen Theater/Gastspiele, Residenzen, Wissenschaft/Forschung sowie kommunale (Kultur-)Arbeit. Als Geschäftsführerin zeichnete ich für die Arbeitsbereiche Finanzen, Rechtsangelegenheiten, das nicht-künstlerische Personal und die Gesamtorganisation der Institution verantwortlich.

Ab 2016 war ich als Justitiarin erneut für die Kultur Ruhr tätig. Seitdem berate ich auch freiberuflich als Rechtsanwältin Kulturbetriebe und -schaffende.

Berufsbegleitend absolvierte ich Ausbildungen zur systemischen und lösungsorientierten Coachin und NLP-Master.

Seit 2019 bin ich ausschließlich selbständig tätig. In meiner Wahlheimat Bochum, wo ich mit meinem Mann und unserem Hund Fiete lebe, arbeite ich als Rechtsanwältin und Coachin.

Netzwerk & Referenzen

Niemand weiß alles …
und über ein vertrauensvolles und kompetentes Netzwerk zu verfügen ist fachlich und persönlich eine große Bereicherung.

Zu wichtigen Gesprächs- und Arbeitspartnern gehören u.a.:
Ballhorn Arbeitsschutz & Veranstaltungssicherheit
Rechtsanwältin Annika Trockel, Kultur & Recht
Dipl.-Psych. Sara Brandtstedt, Beratung | Training | Coaching
Dipl.-Finanzwirt Jörg Holthaus (E-Mail)
Dipl.-Kfm. Guido Eysenbrandt, Steuerberater

Es freut mich sehr, renommierte Kulturinstitutionen und Künstler*innen, v.a. im Ruhrgebiet und NRW zu beraten, für sie rechtsgestaltend tätig zu sein und Inhouse-Schulungen durchzuführen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie an dieser Stelle keine „Referenzenliste“ finden – auch wenn die einzelnen Institutionen und Künstler*innen dazu ihre Zustimmung geben würden – denn das Verhältnis zu Mandant*innen ist von Vertrauen und Diskretion geprägt.

FAQ

Was kostet die Beratung für Kulturrecht und wie erfolgt die Abrechnung?
Grundsätzlich richtet sich die rechtsanwaltliche Tätigkeit nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In meiner Beratungspraxis, in der es in aller Regel um Ihre außergerichtliche Beratung geht und üblichen „Streitwerte“ meist außer Betracht bleiben, bedeutet das, dass wir eine so genannte individuelle „Vergütungsvereinbarung“ und einen entsprechenden Stundensatz festlegen, nach dem die Abrechnung erfolgt. Die Abrechnung erfolgt dabei regelmäßig im für Sie als Auftraggeber günstigen 6-Minuten-Takt.
Gibt es die Möglichkeit der Rabattierung?
Meine Leistung verstehe ich als Unterstützung von Akteuren im Kunst- und Kulturbereich, da bin ich echte „Überzeugungstäterin“. Und ich kenne aus eigener langjähriger Berufserfahrung und Tätigkeit für Kulturbetriebe den stets präsenten Spagat, den Kulturbetrieb finanziell über die Runden zu bringen.

Aus diesem Grunde räume ich öffentlich geförderten Kulturinstitutionen, gemeinnützigen Organisationen und Künstlern gerne einen „Kulturrabatt“ ein, mit dem der so vereinbarte Stundensatz deutlich unter dem liegt, was üblicherweise an Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten entsprechender Expertise getroffen wird.

Eine zusätzliche Rabattierung des Stundensatzes ist möglich, wenn eine bestimmte Anzahl an Beratungsstunden im Vorhinein fest vereinbart wird. Dies entspricht auch meinem Wunsch nach enger Zusammenarbeit und stellt besonders effiziente Beratungswege und Begleitung sicher und wirkt sich so in doppelter Hinsicht positiv auf den vereinbarten Stundensatz aus.

Sie bieten auch Inhouse-Schulungen und Vorträge zum Kulturrecht an?
Kompetentes und regelmäßig weitergebildetes Personal, welches die Anforderungen kennt, die an die Verwendung der öffentlichen Fördermittel gestellt werden, stellt den langfristigen Erhalt eines Kulturbetriebs sicher und gewährleistet die für den Betrieb maßgebende Arbeit der Kunst und Künstler*innen.

Sehr gerne komme ich nach Möglichkeit zu Ihnen, um Sie entsprechend weiterzubilden in den für den Kulturbetrieb relevanten Rechtsthemen. Gerne individualisiere ich dabei die Schulungen und Vorträge auf Ihre Bedürfnisse. So ist es z.B. bei einer Schulung im Vergaberecht sinnvoll, vorab zu erfahren, wer Ihre öffentlichen Fördergeber sind. Je nachdem gelten unterschiedliche Regelungen (UVgO, VOL/A etc.). Und eine spezifische Weiterbildung gewährleistet Ihren Betriebsablauf letztlich wesentlich mehr als Kenntnisse über neueste Rechtsentwicklungen auf Gebieten, die z.B. wegen Ihrer Fördermittelhöhe nie für Sie eine Rolle spielen werden.

Wie erhalte ich ein Angebot für Kulturberatung oder Inhouse-Schulungen?
Ich freue mich über eine Anfrage (telefonisch oder per Email) von Ihnen und erstelle Ihnen gerne ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Beratungsangebot. Dies ist selbstverständlich nicht mit Kosten verbunden. Stellen Sie dazu gerne Ihre Fragen und Wünsche.

Wenn ich Ihnen im Einzelfall, z.B. bei starker Auslastung, nicht unmittelbar zur Verfügung stehen kann, stelle ich gerne den Kontakt zu kompetenten Kolleg*innen her oder gebe Ihnen Hinweise, an wen Sie sich sonst mit Ihrem Anliegen wenden können.

Kulturrecht & -beratung

Kunst macht viel Arbeit … nicht nur den Künstler*innen, sondern auch denjenigen, die Kulturbetriebe steuern und leiten.

Über ein Jahrzehnt war ich für renommierte Kulturbetriebe in NRW und dem Ruhrgebiet in unterschiedlichen Funktionen tätig, u.a. als Geschäftsführerin von PACT Zollverein und Justitiarin bei der Kultur Ruhr / Ruhrtriennale.
Kulturinstitutionen berate ich in rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Seit 2006 als Rechtsanwältin tätig, berate ich mittlerweile ausschließlich freiberuflich und kann so meine Erfahrung und Expertise vielen großartigen Akteuren zur Verfügung stellen.
Neben juristisch-betriebswirtschaftlicher Expertise und langjähriger Führungs- und Leitungserfahrung berate und coache ich Führungskräfte und Organisationen auch systemisch und lösungsorientiert.

Meine Themen- und Arbeitsschwerpunkte umfassen:

  • Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge / Künstlerverträge / Koproduktions- und Gastspielverträge / Sponsoringverträge etc.)
  • Rechtsberatung (Förderrecht, Vergaberecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Künstlersozialabgabe, GEMA etc.)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung (Finanzierungspläne, Projektkostensteuerung, Verwendungsnachweise)
  • Organisationsberatung (Coaching & Supervision)
  • (Inhouse-)Schulungen zu den genannten Rechtsthemen

Vita

Nach dem Studium (Jura / Wiwi) in Bochum arbeitete ich (Jg.1973) zunächst einige Jahre als wiss. Mitarbeiterin an der FernUni Hagen (Studiengang VINGS). Währenddessen absolvierte ich das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen.

Mit Zulassung zur Rechtsanwältin wechselte ich 2007 zur Kultur Ruhr GmbH, Trägerinstitution u.a. der Ruhrtriennale, und arbeitete im Vertragsmanagement und Controlling.

2012 übernahm ich die kaufmännische Geschäftsführung von PACT Zollverein, einer durch Stadt, das Land und den Bund geförderten Modellinstitution auf dem Gelände des UNESCO-Weltkulturerbe Zollverein mit den Arbeitsbereichen Theater/Gastspiele, Residenzen, Wissenschaft/Forschung sowie kommunale (Kultur-)Arbeit. Als Geschäftsführerin zeichnete ich für die Arbeitsbereiche Finanzen, Rechtsangelegenheiten, das nicht-künstlerische Personal und die Gesamtorganisation der Institution verantwortlich.

Ab 2016 war ich als Justitiarin erneut für die Kultur Ruhr tätig. Seitdem berate ich auch freiberuflich als Rechtsanwältin Kulturbetriebe und -schaffende.

Berufsbegleitend absolvierte ich Ausbildungen zur systemischen und lösungsorientierten Coachin und NLP-Master.

Seit 2019 bin ich ausschließlich selbständig tätig. In meiner Wahlheimat Bochum, wo ich mit meinem Mann und unserem Hund Fiete lebe, arbeite ich als Rechtsanwältin und Coachin.

Netzwerk & Referenzen

Niemand weiß alles …
und über ein vertrauensvolles und kompetentes Netzwerk zu verfügen ist fachlich und persönlich eine große Bereicherung.

Zu wichtigen Gesprächs- und Arbeitspartnern gehören u.a.:
Ballhorn Arbeitsschutz & Veranstaltungssicherheit
Rechtsanwältin Annika Trockel, Kultur & Recht
Dipl.-Psych. Sara Brandtstedt, Beratung | Training | Coaching
Dipl.-Finanzwirt Jörg Holthaus (E-Mail)
Dipl.-Kfm. Guido Eysenbrandt, Steuerberater

Es freut mich sehr, renommierte Kulturinstitutionen und Künstler*innen, v.a. im Ruhrgebiet und NRW zu beraten, für sie rechtsgestaltend tätig zu sein und Inhouse-Schulungen durchzuführen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie an dieser Stelle keine „Referenzenliste“ finden – auch wenn die einzelnen Institutionen und Künstler*innen dazu ihre Zustimmung geben würden – denn das Verhältnis zu Mandant*innen ist von Vertrauen und Diskretion geprägt.

FAQ

Was kostet die Beratung für Kulturrecht und wie erfolgt die Abrechnung?
Grundsätzlich richtet sich die rechtsanwaltliche Tätigkeit nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In meiner Beratungspraxis, in der es in aller Regel um Ihre außergerichtliche Beratung geht und üblichen „Streitwerte“ meist außer Betracht bleiben, bedeutet das, dass wir eine so genannte individuelle „Vergütungsvereinbarung“ und einen entsprechenden Stundensatz festlegen, nach dem die Abrechnung erfolgt. Die Abrechnung erfolgt dabei regelmäßig im für Sie als Auftraggeber günstigen 6-Minuten-Takt.
Gibt es die Möglichkeit der Rabattierung?
Meine Leistung verstehe ich als Unterstützung von Akteuren im Kunst- und Kulturbereich, da bin ich echte „Überzeugungstäterin“. Und ich kenne aus eigener langjähriger Berufserfahrung und Tätigkeit für Kulturbetriebe den stets präsenten Spagat, den Kulturbetrieb finanziell über die Runden zu bringen.

Aus diesem Grunde räume ich öffentlich geförderten Kulturinstitutionen, gemeinnützigen Organisationen und Künstlern gerne einen „Kulturrabatt“ ein, mit dem der so vereinbarte Stundensatz deutlich unter dem liegt, was üblicherweise an Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten entsprechender Expertise getroffen wird.

Eine zusätzliche Rabattierung des Stundensatzes ist möglich, wenn eine bestimmte Anzahl an Beratungsstunden im Vorhinein fest vereinbart wird. Dies entspricht auch meinem Wunsch nach enger Zusammenarbeit und stellt besonders effiziente Beratungswege und Begleitung sicher und wirkt sich so in doppelter Hinsicht positiv auf den vereinbarten Stundensatz aus.

Sie bieten auch Inhouse-Schulungen und Vorträge zum Kulturrecht an?
Kompetentes und regelmäßig weitergebildetes Personal, welches die Anforderungen kennt, die an die Verwendung der öffentlichen Fördermittel gestellt werden, stellt den langfristigen Erhalt eines Kulturbetriebs sicher und gewährleistet die für den Betrieb maßgebende Arbeit der Kunst und Künstler*innen.

Sehr gerne komme ich nach Möglichkeit zu Ihnen, um Sie entsprechend weiterzubilden in den für den Kulturbetrieb relevanten Rechtsthemen. Gerne individualisiere ich dabei die Schulungen und Vorträge auf Ihre Bedürfnisse. So ist es z.B. bei einer Schulung im Vergaberecht sinnvoll, vorab zu erfahren, wer Ihre öffentlichen Fördergeber sind. Je nachdem gelten unterschiedliche Regelungen (UVgO, VOL/A etc.). Und eine spezifische Weiterbildung gewährleistet Ihren Betriebsablauf letztlich wesentlich mehr als Kenntnisse über neueste Rechtsentwicklungen auf Gebieten, die z.B. wegen Ihrer Fördermittelhöhe nie für Sie eine Rolle spielen werden.

Wie erhalte ich ein Angebot für Kulturberatung oder Inhouse-Schulungen?
Ich freue mich über eine Anfrage (telefonisch oder per Email) von Ihnen und erstelle Ihnen gerne ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Beratungsangebot. Dies ist selbstverständlich nicht mit Kosten verbunden. Stellen Sie dazu gerne Ihre Fragen und Wünsche.

Wenn ich Ihnen im Einzelfall, z.B. bei starker Auslastung, nicht unmittelbar zur Verfügung stehen kann, stelle ich gerne den Kontakt zu kompetenten Kolleg*innen her oder gebe Ihnen Hinweise, an wen Sie sich sonst mit Ihrem Anliegen wenden können.

Adresse / Kanzleisitz

Swantje Stephan
Rechtsanwältin
Coaching Supervision Kulturrecht

Hugo-Schultz-Straße 19
44789 Bochum
Telefon 0234 – 52009918
Mobil     0151 – 70188060
Fax        0234 – 520099181
mail (at) swantjestephan.de

Beratung

Rechtsanwältin
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Schlegel-Haus
Willy–Brandt–Platz 5–7
Bochum

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Hugo-Schultz-Straße 19
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Schlegel-Haus
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Bochum